Sprachstandsfeststellungsverfahren und Schulanmeldung für den Einschulungsjahrgang 2009/2010

Am Dienstag, 6. Mai 2008 findet die Schulanmeldung für den Einschulungsjahrgang 2009/2010 und die ersten Teile der gesetzlich vorgeschriebene Sprachstandsfeststellung in den Räumlichkeiten der Grundschule Alfhausen statt.

Die sogenannten „Teile A und B“ (A. Sprachbiografie; B. Gespräch mit dem Kind) sind dabei für alle Kinder verpflichtend.

Sollten unseren Lehrkräften an diesem Termin keine Sprachauffälligkeiten auffallen, wird keine Teilnahme an den „Teilen C, D und E“ (C. Passiver Wortschatz, D. Aufgabenverständnis, E. Aktive Äußerungen) notwendig sein.

Bei Unsicherheiten über eventuellen Förderungsbedarf im Sinne einer erfolgreichen Mitarbeit im ersten Schuljahr werden die entsprechenden Kinder in den darauf folgenden Tagen zu den Teilen C, D und E an einem gesonderten Termin in der Folgewoche eingeladen.